Wer wann wie warum?

Zur Strafverfolgung wie auch für Schadensersatzforderungen müssen Beweise vorliegen.

Dabei werden neben diversen Werkzeugen grundsätzlich mathematische Verfahren (Hashwertabbildung) verwendet. Dadurch kann zu jedem Zeitpunkt bewiesen werden, dass die zugrundeliegenden Daten mit den Originaldaten vom Tatort und Entnahmezeitpunkt übereinstimmen.

Das Ergebnis ist ein gerichtsfestes Gutachten auf dem aktuellen Stand der Technik.